EIGENTUM BEI EHEENDE – OPTIONEN IM ÜBERBLICK

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Immobilienübertragung auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner mehr Informationen... erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Das Haus verkaufen



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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